Teilzeitkonzept

Teilzeitkonzept

Je zwei Teilzeitkräfte schließen sich zu einem Teilzeittandem zusammen und verhandeln untereinander den Anteil der Ermäßigungen. Die Ermäßigungen greifen beispielsweise in folgenden Aufgabenfeldern:

  • Anwesenheit bei Dienstbesprechungen (Die Tandempartner informieren sich unaufgefordert gegenseitig über alle relevanten Themen.)
  • Anwesenheit bei Schulfesten/Projektwochen
  • Pausenaufsichten (ab 23 Stunden zwei Aufsichten pro Woche, unter 23 Stunden eine Aufsicht pro Woche)

Bei Konferenzen und Fachkonferenzen besteht für alle Kolleginnen und Kollegen immer Teilnahmepflicht.

Darüber hinaus sollen alle Teilzeitkräfte an allen Konferenzen zu Schuljahresbeginn teilnehmen. Die Arbeit in den Gremien und Fachkonferenzen soll immer zu Beginn der Konferenzen stattfinden, sodass die Teilzeitkräfte bei anschließenden Aktivitäten (z.B. Erstellung von Arbeitsplänen, Räumen und Umstrukturieren von Arbeitsbereichen, Erstellen von Konzepten usw.) nicht zwingend anwesend sein müssen.