Elternmitwirkung

Formen der Mitbestimmung und Mitverantwortung:

 

Schulpflegschaft:

In jeder Klasse werden zwei Abgeordnete für die Schulpflegschaft gewählt, die sich dort für die Interessen der Kinder und der Elternschaft einsetzen und bei der Gestaltung des Schullebens aktiv mitwirken.

 

Klassenpflegschaft:

 

Teilnahme der KlassenpflegschaftsvertreterInnen an: